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Ambulant Begleitetes Wohnen München (ABW)

Oft gestellte Fragen

      

 

1. Wo stelle ich den Antrag für ABW?      

Den Antrag stellt man beim Bezirk Oberbayern.
Den Antrag gibt es im Internet unter:
http://www.bezirk-oberbayern.de/media/custom/2378_42_1.PDF?1415892557

2. Bekomme ich automatisch von Ihnen eine Wohnung, wenn ich
    beim Bezirk Oberbayern Ambulant Begleitetes Wohnen beantrage?

Nein. Wir vermieten keine Wohnungen!
Wir können bei der Wohnungssuche auch nur wenig behilflich sein.


3. Muss ich für die Unterstützung durch das ABW etwas bezahlen?

Das ist abhängig vom Vermögen und vom Einkommen. Wer zu viel verdient, muss eventuell einen Eigenanteil zahlen.

4. Wieviele Stunden Unterstützung bekomme ich im ABW?

Es gibt im Monat zwischen 13 und 19 Stunden Unterstützung und Begleitung.

5. Wo findet die Beratung statt?

Die Beratung findet bei Ihnen zuhause oder in den Räumlichkeiten des BLWG in der Haydnstraße 12 statt. Die Haydnstraße ist vom Goetheplatz (U3/6) zu Fuß in ca. 5 Minuten zu erreichen.

6. Wie lange kann ich im ABW bleiben?

Der Antrag wird vom Bezirk Oberbayern meistens für ein Jahr genehmigt. Danach muss eine Verlängerung beantragt werden. Der Bezirk entscheidet, ob die Unterstützung weiter genehmigt wird.