BLWG-Informations- und Servicestelle Niederbayern
Oft gestellte Fragen
2. Können Sie sich mit mir in Gebärdensprache unterhalten?
Ja,
ich arbeite seit 20012 an der Beratungsstelle. Ich habe Erfahrung in der Kommunikation mit gehörlosen Menschen. (DGS, Fingeralphabet)
3. Können Sie Dolmetscher vermitteln?
Ja.
Ich kann ihr Anliegen an die Dolmetschervermittlung weitergeben. Die Vermittlung für Niederbayern arbeitet in unseren Räumen.
Die Adressen weiterer Dolmetschervermittlungsstellen finden sie hier.
4. Gibt es eine Schweigepflicht?
Ja.
Personenbezogene Daten und Inhalte dürfen nur dann an Dritte (andere Personen oder Einrichtungen) weitergegeben werden, wenn Sie selbst eine schriftliche Einverständniserklärung geben.
Die Beraterinnen und Berater und die Sachbearbeiterinnen dürfen nichts über Sie an andere Personen weitererzählen.
5. Muss ich Mitglied im Gehörlosenverein sein, damit ich eine Beratung bekomme?
Nein, Sie brauchen kein Vereinsmitglied sein.
6. Kann ich auch außerhalb der angegeben Sprechzeiten zu Ihnen kommen?
Ja.
Nach vorheriger Terminvereinbarung. Es ist aber auch ein Hausbesuch bei Ihnen möglich.
7. Können Sie mich z.B. bei Problemen am Arbeitsplatz, beraten, unterstützen und begleiten?
Ja.
Beratung, Unterstützung, Begleitung am Arbeitsplatz ist möglich.